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Künstlerische Prüfung für das Studium der Freien Bildenden Kunst

Über die Zulassung zum Studium entscheidet eine Eignungsprüfung.

Hier finden Sie den Entwurf zur Ordnung der künstlerischen Eignungsprüfung für den Studiengang Freie Bildende Kunst.

Das Einvernehmen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur muss noch erteilt werden.

Die Eignungsprüfungsordnung Bildende Kunst ist im Studierendensekretariat, Am Taubertsberg 6, Raum 01-323, erhältlich. Anmeldungen zur Eignungsprüfung werden im Studierendensekretariat des Fachbereichs vorgenommen.

Zusätzlich zum Antrag auf Eignungsprüfung ist die Bewerbung um Zulassung zum Studium beim Studierendensekretariat der Universität (Campus Universitatis) einzureichen:

  • Sommersemester / 15. Januar
  • Wintersemester / 15. Juli

Schlußtermine für Anmeldung und Mappeneinsendung

  • Sommersemester / 1. Dezember
  • Wintersemester / 30. April

Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Unterlagen.